.

Dienstag, 4. Oktober 2005
Neuestzeitlicher Mittelalterquatsch: DRM
Auf Bücher angewandt würde DRM in etwa wie folgt lauten:

Nutzungsbestimmungen eines Buches
1. Das Buch aufschlagen darf im Prinzip, wer noch ein anderes Buch oder wenigstens die elektronische Ausgabe davon gekauft hat.
2. Die Erlaubnis ist eine rein freiwillige Einräumung durch den Buchhersteller.
3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.

Usw. ...

Lies mehr von dieser Korinthenkacke bei Matthias Schindler. [via Wirres]

... comment

 
Ja,
und Vorlesen im Beisein Dritter kostet zusätzlich. Außerdem die Abgaben an die Gesellschaft für literarische Aufführungsrechte...

... link  


... comment