Dienstag, 22. Februar 2005
Und das bei den Anarchisten:
leteil, 18:09h
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fabe,
Dienstag, 22. Februar 2005, 23:29
die spinnen doch.
hier gilt, ich hab das mal nachgelesen, alles was man von der strasse aus oder dem bürgersteig fottergrafieren kann darf man a.) fottergraffieren und b.) veröffentlichen. was c.) andere dürfen das auch betrifft müssen die sich dann mit eim selbst einigen, soll heissen das uhrheberrecht liegt beim fottergrafen...
das gilt für zeichnungen, fotografien, fensterbilder und mittelalterliche ölschinken (geräuchert).
hier gilt, ich hab das mal nachgelesen, alles was man von der strasse aus oder dem bürgersteig fottergrafieren kann darf man a.) fottergraffieren und b.) veröffentlichen. was c.) andere dürfen das auch betrifft müssen die sich dann mit eim selbst einigen, soll heissen das uhrheberrecht liegt beim fottergrafen...
das gilt für zeichnungen, fotografien, fensterbilder und mittelalterliche ölschinken (geräuchert).
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