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Freitag, 16. Dezember 2005
Ein Richter: "Ich habe mich in dem Verfahren ... selbst wegen Befangenheit abgelehnt ..."
"Ich habe nunmehr erstmals den Schriftsatz der Klägerin vom ... 2003 zur Kenntnis genommen, dessen Inhalt mit 'dümmlich' und 'impertinent' nur sehr unzureichend und vermutlich zu wohlwollend umschrieben ist. Man muss schon einen von jeder Realität verrückten Standpunkt einnehmen, um solchen Unsinn nicht nur zu denken, sondern auch auf mehr oder weniger geduldiges Papier zu bringen. Der Verfasser dieses Schreibens lässt jede Distanz und Sachlichkeit vermissen. ...
Ich zweifle ernsthaft daran, dass ich die Klägerin zukünftig genügend ernst nehme ..."


[irgendwie über meine Referrer da hingekommen]

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nur zu gerne
würde ich den Schriftsatz der Klägerin lesen.

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Kann man Klagen dieser Art nicht gleich abweisen? Ach so, vermutlich nicht, wenn sie seit zwei Jahren laufen.

(Letztens zu meiner großen persönlichen Freude genau sowas erlebt - da reagierte der Richter allerdings spontan mit Abweisung).

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